Erste Teile des Ukraine-Hilfspakets starten:
KfW-Sonderkredite und Bürgschaften
Die ersten beiden Programme aus dem Anfang April angekündigten Schutzschild für Unternehmen, die nachweislich unter den Folgen des Krieges in der Ukraine leiden, sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) nun startklar.
KfW-Sonderkredite:
Das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ soll kurzfristig die Liquidität der Betriebe sichern. Es verschafft Unternehmen aller Größenklassen und Branchen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit einem Volumen von bis zu 100 Millionen Euro bei weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.
Um die KfW-Programme in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen nachweisen, dass sie infolge der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder der Kriegshandlungen in der Ukraine etwa Umsatzrückgänge oder Produktionsausfälle erlitten haben oder dass ihre Energiekosten mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes 2021 ausmachen.
Das KfW-Sonderprogramm ist bis Jahresende 2022 befristet.
Bürgschaftsprogramme:
Die Erweiterungen bei den Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen laufen bereits: Für entsprechende Bürgschaften der Bürgschaftsbanken können seit dem 29. April Anträge gestellt werden. Das Gleiche gilt für das Großbürgschaftsprogramm, in dem Betriebsmittel- und Investitionskredite von Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf innerhalb und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen verbürgt werden – in der Regel mit 80 Prozent, in besonderen Einzelfällen mit bis zu 90 Prozent.
Weitere Maßnahmen sollen folgen:
Weitere wichtige Teile des Hilfspakets sind noch in der Vorbereitung. Das gilt für die Anfang April angekündigten direkten Energiekosten-Zuschüsse, für Eigenkapitalhilfen und ein Finanzierungsprogramm für Unternehmen, die von dramatischen Preissprüngen an Energiebörsen belastet sind.