8. Mrz 2022
Mit der Restart-Prämie können beispielsweise Unternehmen der Branchen Einzelhandel, Körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft und Eventbranche, Gastronomie sowie Tourismuswirtschaft und Reisebranche ihren Neustart ankurbeln.
Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt 10 Prozent des Darlehensbetrages und maximal 50.000 €.